Barrierefreiheit
Die Umsetzung der Barrierefreiheit ist zentrales Anliegen des Landesgesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderung (LGGBehM).
2003 hat Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland ein eigenes Landesgesetz in Folge des Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes von 2002 verabschiedet. Damit konnten wir ein wichtiges Zeichen für die Verwirklichung von Bürgerechten für behinderte Menschen setzen.
Besonders der öffentliche Sektor ist dazu angehalten seine Websiten und Apps barrrierefrei zu gestalten. Dies besagt die RICHTLINIE (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Diese können Sie unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016L2102 finden und sich alle Informationen und Fristen einholen.
§4 Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzBarrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, System der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behindertenbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.
Barrierefreies Internet
Auch im Netz wird Barrierefreiheit immer größer geschrieben, denn auch hier soll jedem Mensch ein barrierefreier Zugang ermöglicht werden. Konkret bedeutet das, den Abbau von Barrieren. Somit wird die Chancengleichheit und Gleichbehandlung gewahrt.
Im Einzelnen geht es nicht darum besonders behindertenfreundlich, sondern eben barrierefrei zu sein. Menschen mit Beeinträchtigung sollen selbstverständlich mit einbezogen werden, ohne Ausnahme. Dies soll eine allgemeine Lösung für alle darstellen.
Die Vorteile und Nutzen für den User ergeben eine gleichberechtigte und uneingeschränkte Teilhabe.
So benötigt ein Sehbehinderter unter Umständen auditive Erklärungen, während ein Hörgeschädigter eine visuelle Darstellung benötigt. All dies muss gleichzeitig für alle Arten von Einschränkungen gegeben sein.
Vorteile
- breitere Nutzergruppe wird generiert
- Search Engine Optimization wird vorangetrieben
- Webauftritt wird nachhaltig gestaltet
- Aktualität der Inhalte (einfache Handhabung in der Aktualisierung)
Erklärung zur Barrierefreiheit
Seit dem 3. Juni 2019 ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) gültig.
Sie regelt den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen:
- Technische und redaktionelle Anforderungen
- Erklärung zur Barrierefreiheit
- Feedbackverfahren
- Abwägungsverfahren
- Überwachung und Durchsetzung der Barrierefreiheit.
Websites, die vor dem 23. September 2019 veröffentlicht worden sind, müssen die Anforderungen an die Barrierefreiheit bis zum 23. September 2020 umsetzen.
Angebote, die jünger sind, müssen die Anforderungen bereits seit dem 23.09.2019 erfüllen.
Weitere Informationen
- Einfach für Alle - Fachportal zum Thema Barrierefreiheit
- BITV RLP
- BITV 2.0 Verordnung des Bundes
- Allgemeine Hinweise zur barrierefreien Pflege von Webinhalten.
- einfachmachen - Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales